Wartung & Verschleiß

Für eine zuverlässig gewartete Fahrzeugflotte.

Schließen Sie die Dienstleistung Wartung & Verschleiß in Ihren neuen Leasingvertrag bei der Volkswagen Leasing GmbH ein.
So sichern Sie sich einen reibungslos funktionierenden, auf Wunsch auch markenübergreifenden Fuhrpark zu fest kalkulierbaren Kosten. Sie zahlen gleichbleibend günstige Raten, bei denen sämtliche Werkstattleistungen, die bei sachgemäßem Gebrauch des Fahrzeugs infolge von natürlichem Verschleiß erforderlich werden, bereits eingeschlossen sind.

Für Bar- und Finanzierungskunden bieten wir die vergleichbare Dienstleistung Fleet Service & Care an.1

Die Leistungen im Überblick

 

  • Wartungen und Inspektionen gemäß Herstellervorgabe
  • Gebühren für HU inkl. AU
  • Sämtliche Werkstattleistungen, die bei sachgemäßem Gebrauch des Fahrzeugs infolge von natürlichem Verschleiß erforderlich werden, wie z.B. der verschleißbedingte Ersatz von Wischerblättern, Kupplung und Bremsen
  • Kostenbeteiligung zur Bereitstellung einer Ersatzmobilität2
  • Dokumentierte Fahrzeugprüfung gemäß UVV § 57 DGUV Vorschrift 70
  • Europa Service Karte2

Die Vorteile im Überblick

 

  • Kostenschutz
    • Schutz vor Reparaturkosten infolge von natürlichem Verschleiß
  • Original-Ersatzteile
    • Profitieren Sie von fachgerechten und effizienten Reparaturen mit Original-Ersatzteilen
  • Dichtes Servicenetz
    • Mit unseren zahlreichen Handelspartnern haben Sie immer eine Werkstatt in Ihrer Nähe
  • Nachhaltige Reduzierung Ihres Verwaltungsaufwands
    • Die Rechnungsprüfung und -bezahlung erfolgt direkt durch die Volkswagen Leasing GmbH an die Handels- und Servicepartner.

1 Nur für Großkunden mit gültigem Großkundenrahmenabkommen des Volkswagen Konzerns gültig
2 Bei Inanspruchnahme der Dienstleistung Wartung & Verschleiß legen Sie bzw. Ihre Fahrer Ihrer Werkstatt oder Ihrem Leistungserbringer einfach Ihre Europa Service Karte sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I vor. So können Sie alle bei uns abgeschlossenen Dienstleistungen einfach, bequem und bargeldlos in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen ist ebenso im europäischen Ausland gültig.